Herrenhaus Gutshof Nentershausen - Wohnen im Denkmal

Das Thema „Wohnen im Denkmal“ gewinnt angesichts des hohen Gebäudeleerstands und der absehbaren demografsischen Entwicklung im ländlichen Raum eine besondere Bedeutung, da kulturhistorisch wertvolle Bausubstanz nur dann erfolgreich bewahrt und erhalten werden kann, wenn es wirtschaftlich sinnvolle (Nach-)Nutzungen gibt. Dies setzt voraus, dass historische Bausubstanz konkurrenzfähig gegenüber Neubauangeboten ist, zum Beispiel durch günstigere Preise (was bei vergleichbarem Standard selten der Fall ist) oder durch ein besonderes Wohnangebot, das bestimmte Zielgruppen anspricht und an anderer Stelle bzw. im Neubau nicht vorzufinden ist.
Der Gutshof in Nentershausen ist eine kulturhistorisch für den Ort und die gesamte Region bedeutsame Anlage, deren Bau ins 17. Jahrhundert zurückreicht. Das alte Herrenhaus als Hauptgebäude des Hofes, ein Fachwerkbau mit Eingangshalle und zentralem Treppenhaus, steht gegenwärtig zum größten Teil leer und ist erheblich sanierungsbedürftig. Die Familie von Baumbach, in deren Besitz sich der Gutshof seit seiner Erbauung und der Übersiedelung von der Burg Tannenberg 1698 befindet und deren Familiengeschichte sehr eng mit Nentershausen und der Region verbunden ist, hat sich vor rund 15 Jahren der Pflege und behutsamen Sanierung der Anlage angenommen, nachdem der Hof viele Jahrzehnte verpachtet war. Der landwirtschaftlich geprägte Hof ist inzwischen zum größten Teil zu einer Ferien- und Wohnanlage umgenutzt, einige Gebäude stehen jedoch noch vor einer Grundsanierung.
Das Herrenhaus hat eine Sonderstellung im Gesamtkonzept. Es wurden bereits verschiedene Nutzungsüberlegungen seitens des Eigentümers angestellt, jedoch bisher verworfen oder zurückgestellt. Insbesondere die Größe des Gebäudes und der voraussichtliche Sanierungsaufwand stellen eine hohe Hürde dar. Da das Herrenhaus in seiner bisherige Historie für “Wohnen in der Gruppe” steht – über die Eingangshalle und das zentrale Treppenhaus werden einzelne separat zugängliche Wohnungen erschlossen – könnte die Zielrichtung für die künftige Nutzung ein hochwertiges generationenübergreifendes und teilweise barrierefreies und betreutes Wohnen sein. Aufgrund des besonderen Denkmalwertes des Gebäudes und den Erfordernissen, die ein solches Wohnangebot mit sich bringt, könnte das Konzept modellhaften Charakter für das Wohnen im Denkmal bekommen.
Das Kulturdenkmal befindet sich in Privatbesitz, es können voraussichtlich teilweise Denkmalschutz-Fördermittel für die Maßnahme eingesetzt werden. Da es sich bei dem Projekt um den Erhalt eines Gebäudes mit hoher baukultureller und ortsbildprägender Bedeutung handelt und um eine Anpassung des Baubestandes an die Anforderungen altengerechten Wohnens oder Formen betreuten Wohnens, kann mit der Maßnahme ein wesentlicher Beitrag zum Stadtumbau geleistet werden. Eine fachliche Begleitung und ggf. begleitende Förderung unrentierlicher Kosten aus Stadtumbaumitteln ist daher sinnvoll.

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